Schluss mit
Unsicherheit über Fristen.

Kessler & Kollegen berät Unternehmen, Geschäftsführer, Gläubiger und Privatpersonen in der Krise – von der Prüfung der Antragspflicht bis zur Restrukturierung nach dem StaRUG. Seit 2006 auf der Königsallee.

Magnus Kessler
Magnus KesslerFachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Gründungspartner
Ausgangslage

Drei Situationen, in denen Zeit zählt

01

Liquidität wird knapp

Wir prüfen Antragspflicht und Sanierungswege – innerhalb weniger Tage.

02

Verwalter fordert Geld zurück

Wir prüfen die Anfechtung, bevor Sie zahlen – oft lässt sie sich abwehren.

03

Persönliche Haftung droht

Wir schützen Geschäftsführer vor Ansprüchen nach § 15b InsO.

So arbeiten wir

Ein Mandat in drei Schritten

  1. 1. Erstgespräch
  2. 2. Prüfung und Strategie
  3. 3. Umsetzung
„Wir sagen Ihnen früh, was möglich ist – und was nicht. Das spart Zeit, Geld und Nerven.“
Dr. Katharina Brandt, Partnerin
01

Erstgespräch

Sie schildern die Lage, wir stellen die richtigen Fragen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung und ein Kostenangebot.

02

Prüfung und Strategie

Wir werten Unterlagen aus, prüfen Insolvenzgründe, Fristen und Haftungsrisiken und legen mit Ihnen den Weg fest.

03

Umsetzung

Anträge, Verhandlungen, Verfahren – wir führen das Mandat, halten Fristen ein und informieren Sie in jedem Schritt.

Leistungen

Rechtsgebiete rund um Krise und Insolvenz

Insolvenzrecht

Beratung vor, während und nach dem Insolvenzverfahren – für Unternehmen, Organe und Gläubiger.

Restrukturierung und Sanierung

Außergerichtliche Sanierung und Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG.

Eigenverwaltung und Schutzschirm

Sanierung unter eigener Regie – mit Sachwalter statt Insolvenzverwalter.

Insolvenzanfechtung

Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO.

Geschäftsführerhaftung

Schutz von Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern in der Krise.

Gläubigervertretung

Forderungsanmeldung, Aus- und Absonderung, Gläubigerausschuss.

Aus der Kanzlei

Was uns leitet

„Eine Krise ist selten das Ende eines Unternehmens – meist das Ende einer Finanzierung. Wir halten die Wege offen, die das Gesetz bietet.“
Magnus KesslerGründungspartner
  • SchnellDrei Wochen Antragsfrist, drei Monate Anfechtungszeitraum, drei Monate Insolvenzgeld.
  • EhrlichWir sagen Ihnen, was rechtlich möglich ist – und was nicht.
  • Ein TeamInsolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Bankrecht unter einem Dach.
  • DiskretVerschwiegenheit ist Berufspflicht.
Für wen wir arbeiten

Beratung nach Ausgangslage

Unternehmen in der Krise

Sie erkennen, dass die Liquidität knapp wird, Lieferanten drängen oder die Bank Sicherheiten nachfordert. Wir prüfen die Lage, benennen Ihre Optionen und handeln – vom Sanierungskonzept bis zum Antrag.

  • Prüfung der Insolvenzgründe innerhalb weniger Tage
  • StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelverfahren
  • Verhandlungen mit Banken und Lieferanten
  • Schutz der Geschäftsführung vor Haftung
Rückmeldungen

Was Mandanten berichten

Innerhalb einer Woche hatten wir Klarheit über Antragspflicht und Optionen. Die Eigenverwaltung wurde sauber vorbereitet, die Belegschaft ist geblieben.

GGeschäftsführer, MaschinenbauDüsseldorf, März 2026

Die Anfechtungsforderung des Verwalters wurde nach einer fundierten Stellungnahme auf einen Bruchteil reduziert.

IInhaber, GroßhandelNeuss, Januar 2026

Der Einigungsversuch mit den Gläubigern war gründlich vorbereitet. Ich wurde in jedem Schritt verständlich informiert.

PPrivatperson, ehemals selbstständigRatingen, November 2025

Als Gläubiger im Ausschuss fühlten wir uns erstmals auf Augenhöhe mit dem Verwalter vertreten.

PProkuristin, LogistikDuisburg, September 2025

Sachlich, schnell, erreichbar. Die Abstimmung mit unserer D&O-Versicherung hat die Kanzlei komplett übernommen.

VVorstand, IT-DienstleistungKöln, Juni 2025
Aktuelles

Beiträge aus der Praxis

InsolvenzrechtGeschäftsführerhaftung18. August 2026

Insolvenzantragspflicht: Die Drei-Wochen-Frist ist keine Bedenkzeit

Wann die Frist des § 15a InsO beginnt, was Geschäftsführer in dieser Zeit tun dürfen und warum die Frist in der Praxis oft schon abgelaufen ist, bevor sie bemerkt wird.

6 Minuten
RestrukturierungStaRUG30. Juni 2026

Fünf Jahre StaRUG: Was das Restrukturierungsverfahren in der Praxis leistet

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ist seit 2021 in Kraft. Ein Blick auf Anwendungsfälle, Grenzen und typische Fehler bei der Vorbereitung.

7 Minuten
Insolvenzanfechtung12. Mai 2026

Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO: Was der BGH seit 2021 verlangt

Mit dem Urteil vom 6. Mai 2021 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz neu justiert. Was das für Zahlungsempfänger bedeutet.

6 Minuten

Sprechen Sie mit uns, bevor Fristen laufen

Ein Telefonat genügt, um zu klären, ob und wie wir helfen können. Erste Einschätzung innerhalb von 48 Stunden.

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