Kosten und Vergütung

Transparenz vor Beginn der Arbeit: Sie wissen, wie wir abrechnen, bevor Sie uns beauftragen. Keine Erfolgsversprechen, keine Überraschungen.

Vergütungsmodelle

Drei Wege, wie wir abrechnen

01

Vergütung nach RVG

Gerichtliche Verfahren und die Verbraucher-Erstberatung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Mandantenhinweise lesen
02

Vergütungsvereinbarung

Für außergerichtliche Beratung, Restrukturierungen und Verhandlungen vereinbaren wir Stundensätze oder Pauschalen – schriftlich, vor Beginn der Arbeit.

Mandantenhinweise lesen
03

Rechtsschutz und Beratungshilfe

Wir prüfen Ihre Rechtsschutzversicherung und beraten auf Beratungshilfeschein, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Mandantenhinweise lesen
Warum früh

Früh handeln oder zuwarten

Zuwarten

  • Antragsfrist läuft unbemerkt ab
  • Persönliche Haftung für jede weitere Zahlung
  • Sanierungsoptionen wie StaRUG oder Schutzschirm entfallen
  • Verhandlungsposition gegenüber Banken verschlechtert sich
  • Höhere Kosten durch Verfahren statt Vorbereitung

Frühzeitige Beratung

  • Klarheit über Fristen innerhalb weniger Tage
  • Dokumentierte Entscheidungen entlasten die Geschäftsführung
  • Alle Sanierungswege bleiben offen
  • Verhandlungen aus einer Position der Stärke
  • Planbare Kosten durch Pauschalen und Stundensätze
Fragen zu Kosten

Häufige Fragen

Erstberatung

Vergütung

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Ihre Frage ist nicht dabei?Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel am selben Werktag.
Frage stellen

Kostenangebot anfordern

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot – vor Beginn der Arbeit.

Bewertet von Mandanten aus Unternehmen und Privathaushalten
Anrufen E-Mail Route