Insolvenzrecht
Beratung vor, während und nach dem Insolvenzverfahren – für Unternehmen, Organe und Gläubiger.
- Prüfung von Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO)
- Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags
- Vertretung im Eröffnungs- und Hauptverfahren
- Begleitung von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung
